Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Die Preise verstehen sich in Sfr. inkl. 7.7 % Mwst. Bei
Änderung des Mwst-Satzes gilt der aktuelle Satz.
2. Der Umfang des Werkes wird nach Ihren mündlichen, oder
schriftlichen Angaben offeriert, ausgeführt und verrechnet.
3. Projektierungskosten, Baueingaben, Pläne, Skizzen und
ähnliches sind kostenpflichtig.
4. Das von uns offerierte Kostendach bezieht sich auf die
beschriebenen Leistungen und sind abschliessend.
Zusätzlich verlangte, mündliche Änderungen, oder
Ergänzungen erfolgen unter entsprechender Verrechnung.
5. Angebote sind ab Datum drei Monate verbindlich.
6. Vom Kunden gewünschte, nachträgliche Abänderungen an
angefangenen oder bereits fertig gestellten Arbeiten sind
Aufpreis-pflichtig, sofern kein Verschulden unsererseits
vorliegt.
7. Unstimmigkeiten bei der Abrechnung sind innert 8 Tagen
zu melden. Ansonsten gilt die Rechnung als genehmigt.
8. Zahlungen sind ab Rechnungsdatum innert 30 Tagen netto
ohne Abzüge zu leisten; oder wenn anders lautend nach
Angaben der Faktura.
9. Allfällig gewährte Rabatte und Skonti können nur bei
pünktlicher und vollständiger Begleichung der Rechnung in
Abzug gebracht werden. Bei unvollständiger oder nicht
fristgerechter Zahlung verfallen sowohl Skonto, wie auch
Rabatte und werden nachbelastet. Überdies wird ein
Verzugszins von 5% fällig. Die Forderung kann unter
Kostenfolge an eine Inkasso-Firma abgetreten werden.
10. Garantierückbehalte und unabgesprochene Abzüge, sind
unzulässig.
11. Die Bestellung von grösseren Mengen an Baustoffen erfolgt
erst nach einer angemessenen Vorauszahlung.
12. Bei grösseren Arbeiten können Akonto-Rechnungen im
Umfang von ca. 80% der bereits geleisteten Arbeiten
gestellt werden. Sie sind innert 10 Tagen zu begleichen.
13. Zeitlich voneinander getrennte Bauetappen können
getrennt abgerechnet werden.
14. Bis zur Zahlung des geschuldeten Gesamtbetrages bleibt
das gelieferte und verbaute Material Eigentum der Firma
Holderegger Gartenservice.
15. Mängelrügen sind sofort anzubringen, ansonsten das Werk
als abgenommen gilt. (Siehe auch Punkt 24.)
16. Die Firma Holderegger Gartenservice verpflichtet sich, alle
durch uns erstellten Bauten, die nachweisbar infolge
fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung
schadhaft oder unbrauchbar sind, nach seiner Wahl und
mit seiner eigenen Firma auszubessern oder zu ersetzen.
17. Bei schadhaften Fremdprodukten und Materialien deren
Schaden ohne unser Verschulden entstanden ist, gelten die
jeweiligen Garantiebestimmungen des Unterlieferanten.
Der Zeit-, und Arbeitsaufwand für das Ersetzen der
betreffenden Produkte sind vom Besteller zu tragen.
18. Allfällige Nachbesserungsarbeiten werden nur nach
erfolgter und vollständiger Zahlung ausgeführt.
19. Für sämtliche Materialien welche vom Bauherrn gestellt
wurden, sowie die vom Besteller gelieferten, oder
verpflanzten Pflanzen, kann keine Garantie gewährt
werden.
20. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der
Besteller oder Dritte ohne Zustimmung der Holderegger
Gartenservice Änderungen oder Manipulationen am
gelieferten Werk vornehmen.
21. Humus: Vorhandener oder gelieferter Humus ist natürlich
entstanden. Er besteht aus verschiedenen Komponenten,
mit je nach Region anderer Zusammensetzung. Ist der
Humus steinig, lehmig, oder sonst wie ungünstig, so kann
er nur gegen entsprechende Kostenübernahme mit
Kompost, Sand oder sonstigen geeigneten Materialien
aufgebessert, oder entsteint werden.
22. Rasen: Steine, Wurzeln und grobe Klumpen werden von
uns wie immer möglich mit dem feinen Rechen abgerecht.
Verbleibende kleine Steine und Wurzeln im Rasen, bilden
keinen Mangel und sind bis zu einem Durchmesser von
max. 30mm innerhalb der Toleranz, sie werden innert
kurzer Zeit von der Grasnarbe überwachsen. Neu angesäter
Rasen ist bei trockenem Wetter und insbesondere im
Sommer während den ersten 15 Tagen dreimal täglich
gründlich zu wässern. Es ist hierbei ein Rasensprenger
anzuwenden, welcher die ganze Fläche während jeweils
mindestens 30 Minuten wässert. Blosses wässern mit dem
Schlauch ist ungeeignet. Danach kann die Bewässerung
reduziert werden, der Boden darf jedoch nicht austrocknen.
Anfängliche Verunkrautung des Rasens kann nicht
verhindert werden und ist normal. Die meisten Unkräuter
im neuen Rasen werden jedoch durch regelmässiges
mähen eliminiert. Hartnäckige Unkräuter, wie z.B. Hirse
können durch chemische Behandlung gegen
entsprechende Verrechnung abgetötet werden.
Anfängliche Lücken sind normal, weil die einzelnen Gräser
unterschiedlich schnell keimen. Der erste Rasenschnitt
kann ausgeführt werden, wenn das Gras eine Höhe von 7-
10 cm erreicht hat. Der erste Rasenschnitt kann auch durch
uns gegen Verrechnung erfolgen.
Der Rasen bedarf der regelmässigen Pflege, damit er sich zu
einem schönen Rasen entwickelt. Die entsprechende Pflege
ist nicht im Kaufpreis enthalten. Sollte der Rasen trotz
richtigem wässern, so wie oben beschrieben, jedoch nach
zwei Monaten noch immer lückenhaft sein, erfolgt durch
uns eine kostenlose Nachsaat.
23. Pflanzen: Für von uns gelieferte und gepflanzte Pflanzen
übernehmen wir eine Anwachsgarantie von 3 Monaten,
sofern Sie nachweislich unsere Bewässerungsanweisungen
eingehalten haben. Neue Pflanzungen sind regelmässig zu
jäten und zweimal wöchentlich gründlich zu wässern.
Baumscheiben mit Giessrand sind zweimal wöchentlich
gründlich zu tränken, bis das Wasser stehen bleibt.
24. Natursteine und sonstige Materialien: Beanstandungen
hinsichtlich Qualität und Aussehen von Steinen und
Baumaterialien aller Art sind vor der Verarbeitung
anzubringen. Struktur und Farbabweichungen sowie
mögliche Ausblühungen oder sonst welche Veränderungen
haben keinen Einfluss auf die Funktion und können nicht
beanstandet werden. Massgenauigkeiten sind im Bereich
von 3-5mm innerhalb der Toleranz.
25. Terrainsenkungen: Bei durch anderweitig erfolgten
Aufschüttungen können keine Ansprüche aus
Terrainveränderungen angebracht werden. Sie werden
grundsätzlich abgemahnt.
26. Es gilt das schweizerische Recht. Der Gerichtsstand ist der
Kanton Schaffhausen.
Holderegger Gartenservice. 8217 Wilchingen
Ausgabe März 2019